Zusatzmassnahmen

Informationen zu Zusatzmöglichkeiten

Neben den Standardtherapien der Kinderwunschbehandlung gibt es eine Reihe von zusätzlichen Angeboten (Zusatzmaßnahmen), die wir dann in die Überlegungen mit einbinden, wenn es entweder

  • von vorn herein Hinweise oder Nachweise gibt, dass sie vorteilhaft sind, oder
  • wiederholte Therapien nicht zum erhofften Erfolg geführt haben

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass sich die unkritische Anwendung dieser möglichen Zusatzmassnahmen, sozusagen im "Gießkannenprinzip" verbietet.

Oft gibt es für diese zusätzlichen Angebote in vergleichenden Studien keinen nachhaltigen Beweis für einen dauerhaften Nutzen (evidence based medizin).
Es ist aber durchaus möglich, dass Einzelne, nach vorausgegangener spezifischer Diagnostik, oder bei bereits bekannten Sachverhalten davon profitieren.

Grundsätzlich werden diese Zusatzmassnahmen von den Krankenkassen nicht getragen.

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