Nachdem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vor einem Jahr erkannte, dass bei schwerwiegenden und bekannten familiären Erbfehlern eine definierte Untersuchung von Frühembryonen darauf, ob dieser Defekt vorhanden ist oder nicht, nicht dem Embryonenschutzgesetz (EschG) widerspricht, wurde es schließlich auch für die Politik notwendig, sich nachhaltig mit diesem Thema zu beschäftigen und ein regelndes Gesetz zu verabschieden.
Nach langem politischen und kontroversen Ringen ist nun die Entscheidung gefallen:
Es wird zukünftig auch in Deutschland (so wie in vielen anderen Ländern der Welt) eine Präimplantationsdiagnostik (PID) geben.
Drei Anträge standen zur Debatte – über zwei wurde schließlich entschieden:
- striktes gesetzliches (unter Strafe gestelltes) Verbot der PID
- es wurden Befürchtungen bemüht, es würde einen ‚Dammbruch’ geben, wenn es überhaupt erst einmal gesetzliche Grundlagen gäbe, d.h. es wurde unterstellt, dass die Medizin bewusst erst einmal gegebene Regelungen unterläuft und missachtet. Dass es diesen ‚Dammbruch’ in all den anderen Ländern, in denen die PID schon lange Anwendung findet, nicht gegeben hat, sollte man allerdings wissen.
- die Würde des Menschen sei unantastbar. Das menschliche Dasein beginne mit der ersten Zellverschmelzung. Auch die Würde des Frühembryos – also z.B. einer unbeseelten Blastozyste - dürfe daher durch die Möglichkeit, dass sich die Eltern dafür entscheiden könnten, einen kranken Embryo sich selbst zu überlassen (was naturgegeben zu seinem Absterben führt), nicht ungeschützt bleiben. Die Abtreibung eines komplett fertig gestellten Menschen im Mutterleib (wenn dann später durch eine erlaubte Pränataldiagnostik (PND) der Defekt erkannt wird) könne dann ja immer noch (straffrei) erfolgen. Es werden ca. 100.000 Abtreibungen jedes Jahr in Deutschland durchgeführt.
- begrenzte Zulassung der PID
- für Paare, mit einer bekannten Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit
- drohende wiederholte Fehlgeburt oder Totgeburt wegen des Defektes
- vorherige Beratung ist Pflicht
- eine Ethikkommission soll eingebunden sein
- Durchführung nur an ausgewählten Zentren
Entscheidung: Verbot: 260 Stimmen; begrenzte Zulassung: 326 Stimmen
Dies bedeutet nicht, dass morgen bereits flächendeckend mit der PID begonnen wird. Es wird noch eine Weile dauern, bis auf der Basis dieser Entscheidung Durchführungsregelungen vorliegen.