FEBRUAR 2013

Samenspender müssen auf Nachfrage genannt werden

Das ist ja erst einmal nichts Neues!

Denn bereits seit 2007, seit eine europäische Gesetzgebung auch in Deutschland zu einer Anpassung zwang, müssen die Identifikationsmerkmale eines Samenspenders bei Samenbanken 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Neu an dem Hammer Urteil ist aber jetzt die Tatsache, dass auch vor 2007 durch Fremdsamenspende gezeugte Kinder ab ihrer Volljähigkeit das Recht haben, ihre Herkunft zu erfahren.

Das kann insofern zu Schwierigkeiten führen, weil in 'Altverträgen' die potentiell werdenden Eltern wissentlich unterschrieben hatten, dass die Spenderdaten entweder nur maximal 10 Jahre vorgehalten werden, oder überhaupt nicht genannt werden können, da damals den Spendern überwiegend Anonymität zugesagt wurde.

Im Laufe der Jahrzehnte hat es einen stetigen Paradigmenwechsel im Umgang mit der Fragestellung einer AID (Fremdsamenspende) gegeben: Wurde früher das Thema mehr oder weniger völlig 'unter den Teppich gekehrt' (sowohl bei den werdenden Eltern ihren Kindern gegenüber, als auch bei den Samenbanken, als auch erst recht in der öffentlichen Wahrnehmung), so wird heute nicht nur anerkannt, dass jeder Mensch ein Recht auf das Wissen um seine eigene Herkunft hat, sondern auch die Fremdsamenspende-Eltern gehen mehr denn je offen damit um - einerseits durch frühe Aufklärung ihren Kindern gegenüber, andererseits durch ein entsprechendes 'outing' ihrer Umgebnung gegenüber.

Das ist gut so, allerdings versagt auf diesem Gebiet die einzige Regelungsinstanz, die wir in diesem Lande haben, nämlich die Politik - allen voran die derzeitige Regierung - durch eine ausbleibende umfassnde gesetzliche Regelung vollständig!

Man hat das Gefühl, ebenso, wie es sich derzeit in der Diskussion um die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften darstellt, dass sich die Gesetzgebung hier vor einer endgültigen Regelung, die allen Beteiligten eine dauerhafte Rechtssicherheit gibt, scheut, wie der Teufel vorm Weihwasser.

Wenn schon in der derzeit gegebenen rechtlichen Unsicherheitslage ein Samenspender von einem Spenderkind um Unterhaltszahlungen und auf Erbschaftsansprüche angegangen werden kann, wie sieht es dann erst bei einem Spenderkind aus, das in einer lesbischen Partnerschaft entstanden ist, bei einer Elternschaft also, in der es rechtlich überhaupt keinen 'Vater' mehr gibt.

Eine Regelung ist dringend nötig!

Leider müssen in diesem Lande die Gerichte zunehmend der Politik die Aufgaben zuteilen, und die wird erst dann tätig, wenn sie durch Urteile dazu gezwungen ist, in keinem Fall aber, wie es eigentliche ihre Aufgabe ist, aus Eigeninitiative, wenn der dringende Bedarf besteht.

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