JUNI 2015

Kündigungsschutz bei Kinderwunschbehandlung

Nun gibt es ein klarstellendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
aus Erfurt.

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Es schützt Patienten unter einer Kinderwunschbehandlung in der Weise, dass bereits ein Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt des Embryotransfers besteht!

Einzelheiten finden Sie hier.