Behandlungskosten für Unverheiratete

können unterschiedlich ausfallen

je nach dem, ob Sie Kassenpatient oder Privatpatient sind.

Bei Kassenpatienten ist es der erklärte politische Wille, Unverheiratete von den Leistungen der GKVen auszuschließen. 

Der Versuch einer GKV dagegen vorzugehen, scheiterte.

Eine vermeintliche Unterstützung kommt nur einer kleinen Gruppe in ausgesuchten Bundesländern zu Gute, zu denen allerdings weder das Saarland noch Rheinland-Pfalz zählen.

Für diejenigen, die keinerlei Unterstützung durch die GKVen erhalten,
steht die SpIF-Gmbh zur Verfügung, die Ihnen Festpreis-Angebote nach Preisliste unterbreiten kann.

Für Privatpatienten, bei denen die Tatsache der Nicht-Ehelichkeit für die private Krankenversicherung (PKV) keine Möglichkeit darstellt, sich aus den Vertragsbedingungen zu lösen und die daher durch ihre Kasse abgesichert sind, wird, wie üblich, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.