Humangenetische Beratung

Anspruch bei ICSI-Behandlung

Unser Erbgut bestimmt, was aus uns wird.

Es ist also selbstverständlich, dass die Genetik, also die Lehre der Vererbung, eine wesentliche Rolle insbesondere da spielen kann, wo es um die Fortpflanzung, bzw. die Störung der Fortpflanzung geht.

So besteht für das Kinderwunschpaar sogar ein Anspruch gegenüber den Krankenkassen auf Durchführung einer humangenetischen Beratung, wenn eine Mikroinjektionsbehandlung (ICSI) notwendig wird. Ob Sie diese Beratung durchführen lassen, ist einzig und allein Ihre Sache - sie ist freiwillig.
In der Regel wird die Beratung durch eine Blutabnahme ergänzt, aus der die Überprüfung des persönlichen Chromosomensatzes auf Intaktheit vorgenommen wird.

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Auch im Rahmen einer wiederkehrenden Fehlgeburtlichkeit, d.h., wenn es drei oder mehr Fehlgeburten hintereinander gegeben hat, spielt u.a. die Abklärung eines genetischen Defektes eine große Rolle.

Diese wichtige Aufgabe der humangenetischen Beratung übernimmt für den Standort Saarbrücken für uns die Gemeinschaftspraxis für Humangenetik Homburg/Saar nicht nur in Homburg selbst, sondern als besonderer Service auch immer Donnerstags am Nachmittag in den Räumen von IVF-SAAR in Saarbrücken.

Für den Standort Kaiserslautern übernimmt diese Aufgabe das Institut für Immunologie und Genetik.

Bitte vereinbaren Sie Termine immer direkt bei der/m jeweiligen Praxis/Institut.