Ab dem 01. Juli 2018 ist das nuee Samenspenderegistergesetz (SaRegG) in Kraft getreten, durch das nun erstmals ein Samenspender
"nicht mehr als Vater" des entstanden Kindes "festgestellt werden" kann.
D.h., das er nun auch nicht mehr - was bisher theoretisch möglich, aber praktisch nie eingetreten war - als möglicher Unterhaltspflichtiger, oder Erblasser durch das durch seine Samenspende gezeugte Kind in die Pflicht genommen werden kann!
Fast wichtiger ist aber, dass nun die personenbezogenen Daten
- sowohl des Spenders,
- als auch der Empfängerin des Spermas
aber nur dann, wenn auch tatsächlich eine Schwnagerschaft eintritt,
für 110 Jahre in einem zentralen Register, das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) in Köln angesiedelt ist, gespeichert werden, sodass das Grundrecht auf das
"Wissen um die eigene Herkunft" dauerhaft erfüllbar ist.
Wir finden: das ist eine gute Nachricht!