FEBRUAR 2016
Soldatinnen & Soldaten nun endlich gleichgestellt
Diese Nachricht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vom 04. Februar 2016 hat uns nun erreicht:
Durch das 7. Bundesbesoldungsgesetz wurden ab dem
01. Januar 2016 die Ansprüche von Soldatinnen & Soldaten auf Kostenübernahmen der "künstlichen Befruchtung" an die der gestzlich Krankenversicherten angegelichen. § 69a Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes lautet nunmehr: "Kosten für eine "künstliche Befruchtung" werden in entsprechender Anwendung des § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übernommen."
01. Januar 2016 die Ansprüche von Soldatinnen & Soldaten auf Kostenübernahmen der "künstlichen Befruchtung" an die der gestzlich Krankenversicherten angegelichen. § 69a Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes lautet nunmehr: "Kosten für eine "künstliche Befruchtung" werden in entsprechender Anwendung des § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übernommen."
Das führt dazu, dass nun auch Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die truppenärztliche Heilfürsorge nach den Grundsätzen, die auch für alle anderen 'gesetzlich' versicherten Patienten gelten, haben!
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