JANUAR 2013

mehrere gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
zahlen nun 100%

Seit dem 01. Januar 2012 hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) durch die Möglichkeit, dass jede einzelne GKV durch eine Satzungsänderung eigene Bedingungen festlegen kann, die Chance eröffnet, ihren Versicherten zusätzliche Leistungen der "künstlichen Befruchtung" zur Verfügung zu stellen!

Neben der

  • BKK VBU (siehe hier), der
  • BKK ALP plus (jetzt Actimoda)
    • ein 4. Versuch wird zu 50% getragen
    • Frauen erhalten alle Leistungen bis zum 42. Lebensjahr
    • Männer erhalten alle Leistungen bis zum 52. Lebensjahr der
  • AOK Saarland und der AOK Rheinland-Pfalz  (siehe hier) und der
  • Bahn-BKK
    • 65 % für den jew. verheirateten Versicherten und
    • 70 %, wenn beide Eheleute hier versichert sind

schließen sich nun die

der Übernahme der Kosten an:

IKK-gesundheit-plus-satzung.jpg


D.h., dass diese GKVen durch Satzungsänderungen festgelegt haben, dass nun sogar 100% der mit dem Behandlungsplan nach §27a Abs. 3 SGB V genehmigten Kosten getragen werden, wenn beide Ehegatten bei ihr versichert sind.

Weitergehende Informationen finden Sie HIER.