Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist für gesetzlich versicherte Patienten nun nur noch die einzige Form der Krankenkassenkarte, die vorgeschrieben ist, um sich bei dem Arzt seines Vertrauens anmelden zu können.
Dass die zunehmende elektonische Verarbeitung von nicht nur personenbezogenen Daten, sondern nun auch von den persönlichsten und intimsten Informationen - nämlich den eigenen Gesundheitsdaten - zentralisiert geschieht, macht nicht nur Patienten, sondern in gleichem Maße auch den Ärzten Angst.