Im August 2011 ist eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinie in Kraft getreten, die nun auch Auswirkungen auf die Vorgehensweise bei Kinderwunschpatienten hat.
Wurde in der Vergangenheit routinemäßig der Röteln-Titer bestimmt, geht man mittlerweile von einer so guten Immunitätslage im Querschnitt der Bevölkerung aus, dass nur noch dann ein Rötelschutz überprüft werden muss, wenn nicht zwei Rötelnimpfungen im Impfpass nachgewiesen werden können.