JANUAR 2023

Änderung der Versicherungsleistungen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Eigentlich weiß das jede/r:
Bedingungslose Geschenke werden selten gemacht.

Der Hintergrund, warum einige GKVen die gegebenen Möglichkeiten auch nutzen, ihre Satzungen zu ändern, um damit über die gesetzlichen Regelungen hinauszugehen, ist einfach. Durch die Bindung der größeren - jüngeren - Kinderwunsch-Patientengruppe wird der Altersschnitt der Kasse gesenkt und der durchschnittliche Kostenaufwand für das einzelne Mitglied sinkt.

Daher hat sich wohl auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nun entschlossen, für eine Kinderwunschbehandlung eine 100%ige Kostenübernahme, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelung, anzubieten.

Das bedeutet aber weiterhin, dass 50% der Kosten über uns direkt mit der Versicherung abgerechnet werden können und das Paar für die restlichen 50% der Kosten eine Rechnung erhält, mit der sie dann das Geld von der Versicherung zurückerstatten lassen können. Außerdem gelten natürlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wie zum Beispiel die Altersgrenzen.

Wir empfehlen Ihnen sich gründlich beraten zu lassen, bevor sie den Entschluss zum Wechsel der Krankenkasse fassen.