Michaela von Blohn
Leiterin der Zweigpraxis Kaiserslautern,geboren 1968, zwei Kinder, eine Tochter, ein Sohn.
weiterlesen
IVF-Zentren können nach den Vorgaben der Richtlinien der Bundesärztekammer und der jeweiligen Landesärztekammern nicht von einem Arzt alleine betrieben werden, denn von den darin unabdingbar geforderten 'Kenntnissen und Erfahrungen' "können jeweils nur zwei gleichzeitig von einem Arzt oder Wissenschaftler der Arbeitsgruppe verantwortlich geführt" werden.
Diese sind:
Es ist zwar nur gefordert, dass der 'Arbeitsgruppenleiter' über die 'fakultative Weiterbildung gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin', die drei weitere Jahre dauert, verfügt, aber bei IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern ist es selbstverständlich, dass alle ärztlichen Teammitglieder, die in Kasierslautern tätig sind, im Besitz dieser Qualifikation für ihre Tätigkeit sind.
Denn das entscheidende Element einer tatsächlich qualitativ hochwertigen Behandlung des Einzelnen ist (neben der selbstverständlich vorauszusetzenden Labor-Technik) das umfassende Wissen und die weitreichende Erfahrung des einzelnen Arztes auf diesem Spezialgebiet, das bei den Ärzten von IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern seit nun über 30 Jahren gegeben ist.
Auch die vorhandene Weiterbildungsberechtigung eines Zentrums, d.h. die nachgewiesene Qualifikation, die es berechtigt, neue Reproduktionsmediziner auszubilden, ist ein Zeichen des vorhandenen Könnens.
IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern besitzt die volle Weiterbildungs-berechtigung von 3 Jahren.