RÖTELN

Rubella

Röteln sind eine durch ein Virus hervorgerufene Infektionskrankheit.

Der Erreger ist weltweit verbreitet.

Die Übertragung erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion mit Sekreten aus dem Nasen-Rachen-Raum bei engen Kontakten mit Infizierten oder Erkrankten.

Da ca. 50 % der Infektionen ohne Krankheitszeichen verlaufen, besteht eine hohe Gefahr der Übertragung durch unbekannte Infektionsquellen.

Die Viren vermehren sich an der Eintrittsstelle, dringen dann in die örtlichen Lymphknoten ein und verbreiten sich im Organismus. Ein Großteil der Rötelninfektionen verläuft ohne oder mit nur geringen Symptomen, die grippeähnlich sein können. Der typische kleinfleckige Ausschlag beginnt hinter den Ohren und breitet sich über den gesamten Körper aus mit einer charakteristischen Schwellung der Lymphknoten im Nacken, am Hinterkopf und hinter den Ohren.

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Bei Kindern bleiben die Röteln im Allgemeinen komplikationslos.

Eine ursächliche Therapie der Röteln ist nicht möglich.

 

Röteln-Embryopathie:

Bei Schwangeren in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten können Röteln-Viren das ungeborene Kind über die Gebärmutter infizieren und Missbildungen an Auge, Innenohr und Herz auslösen.

Auch Erkrankungen in den späteren Schwangerschaftsmonaten können zu schweren Schäden wie z.B. Herzfehler führen.

Impfung

Der Impfstoff gegen Röteln ist ein Lebendimpfstoff. Er enthält lebende, allerdings abgeschwächte Viren und wird unter die Haut oder in die Muskulatur, bevorzugt am Oberarm geimpft.

Deshalb sollte bis dato 3 Monate nach einer Impfung keine Schwangerschaft eintreten.
Die neuerdings von uns verwendeten Impfstoffe erlauben es aber, dass bereits 1 Monat  nach der Röteln-Impfung wieder der Versuch unternommen werden kann, eine Schwangerschaft zu erlangen.
In dieser Zeit müssen Sie aber für eine sichere Verhütung sorgen!

Der volle Impfschutz setzt etwa 4 Wochen nach der Impfung ein und hält vermutlich mehr als 20 Jahre an.

Als Ausdruck der normalen Auseinandersetzung des Organismus mit einem Impfstoff kann es innerhalb von 1-3 Tagen, selten länger anhaltend, bei bis zu 5 % der Impflinge an der Impfstelle zu Rötung, Schmerzhaftigkeit und Schwellung kommen.

Können Sie zwei Rötelnimpfungen im Impfpass nachweisen, wird automatisch von einem vorhandenen Schutz ausgegangen.

Ist nur eine Impfung nachgewiesen, können Sie sich entweder impfen lassen (mit anschließender Wartezeit - s.o.), oder durch eine Blutuntersuchung feststellen lassen, ob Sie noch ausreichend geschützt sind oder nicht.

Können sie keine Impfung nachweisen (d.h. eine nicht im Impfpass eingetragene Impfung gilt als nicht durchgeführt), können Sie sich entweder impfen lassen (nun aber 2x im Abstand von 1 Monat mit anschließender Wartezeit - s.o.), oder durch eine Blutuntersuchung feststellen lassen, ob Sie noch ausreichend geschützt sind oder nicht.

Diese Titerkontrolle wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und kostet derzeit knapp 30 €.

Besteht kein Schutz muss eine Impfung zu Ihrem und dem Wohl Ihres späteren Wunschkindes erfolgen.