Gesetze
gesetzliche Grundlagenweiterlesen
Das Handeln der modernen Kinderwunschbehandlung unterliegt unzähligen regulatorischen Vorgaben!
So regelt z.B. das Sozialgesetzbuch V (SGB V) als gesetzliche und damit bindende Festschreibung alle Belange der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten.
Der gemeinsame Bundesausschuss (BA) der Ärzte und Krankenkassen regelt dann Einzelheiten mit gesetzgeberischer Kraft bez. der Aufnahme oder des Ausschlusses von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Zur Durchführung werden Richtlinien (Rili) erlassen.
Daneben erlassen die Bundesärztekammer (BÄK) und die jeweiligen Landesärztekammern (LÄK) für ihren Hoheitsbereich eigene Richtlinien als Ausdruck ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung.
Bei speziellem Regelungsbedarf (oder politischem –willen) werden gesonderte Gesetze erlassen – teilweise mit Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Stichwort: „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ GMG oder Embryonenschutzgesetz, Mutterschutzgesetz etc.
Gibt es später Streit bez. der Auslegung der Regelungswerke treten die Gerichte auf den Plan.
Dabei regelt das Bundessozialgericht (BSG) als das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit u.a. alle Fälle im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversorgung. Als Behörde ist das Bundessozialgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist ihm untergeordnet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Ferner ist er für verwandte Spezialrechtsgebiete zuständig.
Und schließlich ist der Bundesfinanzhof (BFH) die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit für Steuer- und Zollsachen.
Die Entscheidungen der hier gelisteten jeweils letzten Instanz sind endgültig.