BEHANDLUNGSPLÄNE
Behandlungsplan & Folge-Behandlungsplan
So sieht ein unausgefüllter Behandlungsplan aus (offizielles Dokument der Bundesdruckerei), der grundsätzlich bei allen gesetzlich versicherten Patienten und Beihilfeberechtigten vor Therapiebeginn von der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Frau und des Mannes durch Unterschrift und Stempel genehmigt sein muss.
Für die Ausstellung des Behandlungsplanes wird von den GKVen eine Gebühr von 4€/Person erhoben, die wir bei der Ausgabe inkassieren müssen!
Ein Folge-Behandlungsplan muss immer dann ausgestellt werden, wenn nicht innerhalb eines Jahres die durch den Behandlunsplan genehmigten Therapieversuche verbraucht worden sind.
Bedauerlicher Weise entstehen dann wieder die oben genannten Kosten für die Ausstellung.