Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse (GKV) kann in Deutschland seit 2012 durch Festlegungen in ihren Satzungen eigene Bedingungen definieren, nach denen sie für bestimmte Leistungen zahlen!
Als Folge dieser Möglichkeiten haben einzelne Kassen den Rahmen Ihrer Leistungspflicht in Eigenverantwortung teilweise deutlich erweitert:
So gibt es Krankenkassen, die derzeit auch leisten wenn:
- die Frau älter als 40 Jahre alt ist (bis 41)
- einen festgesetzten Zuschuss
- 75 % der Gesamtkosten oder sogar
- 100 % der Gesamtkosten!
Das Gesagte gilt üblicherweise aber NUR, wenn beide Eheleute in derselben GKV versichert sind! Eine ausdruckbare Übersicht einschließlich der Formen der dann anzuwendenden Abrechnungsmöglichkeiten finden Sie hier und an der Seite.
Ggf. ist es für Sie von Vorteil, die GKV zu wechseln, um Ihre persönliche finanzielle Last zu senken – Sie sollten aber, bevor Sie diesen Gedanken in die Tat umsetzen, unbedingt die tatsächlichen Bedingungen bei der jeweiligen Kasse erfragen (z.B., ob nach einem Therapiewechsel von IUI zu IVF/ICSI oder nach einem Therapieabbruch oder einer Fehlgeburt die erweiterte Kostenübernahme auch für die notwendig werdenden zusätzlichen Maßnahmen weiterhin gilt)!