Bereits seit Juni 2012 ringt die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK-VBU) für Unverheiratete darum, auch für diese benachteiligte Versichertengruppe für Kinderwunschbehandlungen leisten zu wollen/dürfen.
Nachdem eine diesebzügliche Satzungsänderung vom Bundesversicherungsamt untersagt wurde, hat die Kasse die gerichtliche Auseinandersetzung in der 1. Instanz im Mai 2014 verloren.
Wir zitieren nun aus einer aktuellen Mitteilung der Krankenkasse:
"Die BKK-VBU legt
Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein, wonach sie sich
nicht an den
Kosten einer Kinderwunschbehandlung für
Paare ohne Trauschein beteiligen darf.
„Wir halten diese Entscheidung für falsch und haben deshalb jetzt Revision gegen das Urteil eingelegt“, sagte dazu heute Vorstand Andrea Galle.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Pressmitteilung. Weitere Informationen über die Hintergründe des Rechtsstreits finden Sie hier."
Am
18. November 2014 hat das
Bundessozialgericht (
BSG) dann endgültig
entschieden, dass das höherrangige Recht des Bundes nicht durch eine Satzungsänderung einer Krankenkasse unterlaufen werden könne. Somit bleibt es dabei, dass
nur Ehepaare die Kinderwunschbehandlung bezahlt bekommen.
Dies bleibt gänzlich unverständlich und nicht nachvollziehbar!
Denn wieso unterläuft die Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe
- der Anzahl der Versuche,
- der Altersgrenze, oder
- der Eigenbeteiligung
dann NICHT AUCH das "höherrangige Recht des Bundes"?
Entweder man lässt ganz bewußt Satzungsänderungen zu, die das Bundesrecht modifizieren dürfen, oder nicht - alles Andere ist reine Willkür!
Es ist ein Schelm, der hier andere Mächte im Hintergrund als 'Taktgeber' vermutet...