Februar 2023

Änderung ist der Berufsordnung des Saarlandes lässt nun auch die Behandlung von Single woman und unverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren zu.

Endlich wurden auch im Saarland das Bundesberufsrecht in das Landesberufsrecht übernommen.

Daher können wir nun auch alleinstehende Frauen (Single Woman ) und unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare mit Spendersamen aus einer externen Samenbank behandeln.

Somit haben diese Frauen und Paare eine deutlich sicherere und wohnortnähere Alternative im Vergleich zu den bisherigen Möglichkeiten.

Als Voraussetzung für eine Behandlung ist eine Rechtsberatung durch einen Juristen zwingend erforderlich und leider werden die Kosten für eine solche Behandlung  nicht von den Krankenkassen übernommen.

Machen Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch aus.

Wir freuen uns, Euch auf dem Weg zu Eurem Wunschkind zu unterstützen.