MÄRZ 2012

FINANZIELLE HILFE bei unerfülltem Kinderwunsch?

Nachdem durch das "Gesundheitsmodernisierungsgesetz" (GMG)
ab 01. Januar 2004 die Kosten-Unterstützung für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch auf 50% zusammengestrichen wurde, gibt es eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes
und dessen negativen Folgen,

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vermeintliche Initiativen, es wieder aufheben zu wollen

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und tatsächliche Initiativen
  •  Beitrag des Saarländischen Rundfunks vom Juni 2008 (Download rechts) und
  •  um den ursprünglichen oder einen abgemilderten Zustand wieder herzustellen.

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Wirklich passiert ist bisher aber trotz aller Lippenbekenntnisse NICHTS.
Im Gegenteil: Obwohl Frau Merkel zu Zeiten, als sie noch nicht Bundeskanzlerin war, öffentlich bekundete, sich für Kinderwunschpaare "einzusetzen" zu wollen und den durch das GMG eingetretenen Schiefstand wieder aufzuheben, lehnte ihre eigene Regierung alle Bestebungen einzelner Bundesländer, dies dann auch umzusetzen, kurz und bündig ab.

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Es bleibt daher mit einer gewissen Skepsis abzuwarten, was denn aus diesen neuesten Nachrichten am Ende tatsächlich übrig bleibt:

22.Februar 2012 Ärzte Zeitung online

Bundesrat will IVF-Förderung auf Geringverdiener begrenzen

BERLIN (fst). Der Bundesrat hat die Pläne dreier Länder eingedampft, die Kosten für künstliche Befruchtung anteilig aus Steuern zu finanzieren.

Ursprünglich hat der Gesetzentwurf aus Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen vorgesehen, dass der Bund 25 Prozent der Kosten bei allen betroffenen Paaren trägt.
Damit wäre der Kostenanteil der gesetzlichen Krankenkassen, die 50 Prozent für die ersten drei Versuche übernehmen, auf insgesamt 75 Prozent aufgestockt worden.

Doch nach einer Empfehlung der Bundesratsausschüsse sollen nur solche Versicherte aus Steuergeld gefördert werden, die nicht mehr als brutto 31.500 Euro im Jahr verdienen. Der Betrag ergibt sich aus der sogenannten Bezugsgröße in Paragraf 18 SGB IV, dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten.

Zur Begründung der Ausschüsse heißt es, die steuerliche Entlastung solle auf "einkommensschwache Paare" begrenzt werden.
Mit dieser Empfehlung an das Bundesrats-Plenum, das den Gesetzesvorschlag am 2. März berät, würden die Kostenwirkungen für die öffentliche Hand nochmals vermindert.

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte im September 2011 bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundesrat die anteilige Steuerfinanzierung um 25 Prozent bereits als Kompromissmodell bezeichnet. "Die 100-Prozent-Lösung wäre sehr gut", sagte Schwesig. Doch die vollständige Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung war zuvor von einer Ländermehrheit mehrfach abgelehnt worden.

und

02. März 2012 Ärzte Zeitung online

Bundesrat pro künstliche Befruchtung

BERLIN (dpa). Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sollen von den Kosten einer künstlichen Befruchtung stärker entlastet werden.

Dies sieht ein Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor, den der Bundesrat am Freitag in Berlin billigte.

Danach sollen die gesetzlichen Kassen statt der derzeit geltenden 50 Prozent künftig 75 Prozent für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung übernehmen.
Der saarländische Bundesratsminister Andreas Storm (CDU) sagte, der Wunsch, Kinder zu bekommen, dürfe nicht am Geld scheitern.
Sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU) wies darauf hin, dass etwa 15 Prozent in unserer Gesellschaft ungewollt kinderlos blieben. Er lehnte es ab, die Förderung von Paaren an Einkommensgrenzen zu koppeln.

Damit die Kassen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben, soll der Bund diese nach dem Willen der Länder übernehmen.

Nun muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach Vorstellungen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sollen sich Bund und Länder an den Mehrkosten beteiligen.

Klar zu stellen ist: Es ist noch nichts endgültig entschieden!

Und wann das sein wird, und wie das dann endgültig ggf. aussieht, kann niemand sagen.

Wer also einen unerfüllten Kinderwunsch hat, sollte nicht zögern, ihn jetzt auch zu verwirklichen.