Für Bundeswehrangehörige gibt es die 'truppenärztliche Versorgung'.
Denn der Bund leistet sich eine eigenständige, vom öffentlichen Gesundheitswesen gänzlich abgekoppelte Gesundheitsversorgung mit eigenen Krankenhäusern und einer eigenen Infrastruktur. (s.auch Kassen)
Die zu erbringenden Gesundheitsleistungen sind daher auch nicht gesetzlich geregelt, sondern unterliegen Verwaltungsverordnungen.
Und in einer solchen Verordnung war bisher festgelegt, dass die Aufgabe der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr die ist, die Erhaltung und Wiederherstellung der Kampfkraft und Einsatzfähigkeit der Soldaten zu gewährleisten.
Von Fortpflanzung war da nicht die Rede; und bisherige Ansinnen von Mitgliedern der Bundeswehr, sich an solchen Behandlungen wenigstens zu beteiligen - wenn sie schon nicht angeboten werden - wurde stets und kategorischnach dem oben beschriebenen Selbstverständnis abgelehnt.
Seit Oktober 2013 gibt es nun aber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dass nicht nur einer Soldatin die Kostenübernahme einer IVF-Behandlung durch die Bundeswehr zuschreibt, sondern - und das hat eine weitreichende Folgewirkung - darüberhinaus feststellt, dass die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, rechtswidrig sei!