Informationsticker (2005-2008)

JANUAR 2008

Aus einem starken Stamm sprießt ein neuer Zweig!

Ab dem 01.Januar 2008 gibt es IVF-SAAR gleich "zwei Mal"!

Zur besseren Versorgung unserer Patienten aus der Saar-Pfalz-Region und um Kaiserslautern herum haben wir nun eine ortsübergreifende, überregionale Gemeinschaftspraxis in Kaiserslautern selbst gegründet!

Für einige von Ihnen wird ab dem 07. Januar das Leben hoffentlich leichter. Alle Ultraschalluntersuchungen, Blutentnahmen und notwendigen Gespräche können dann in Kaiserslautern angeboten werden und Sie sparen sich einen erheblichen Aufwand und Zeitverlust für ‚Fahrerei’.
Lediglich für operative Eingriffe, und die High-Tech-Maßnahmen im Zusammenhang mit einer IVF und/oder ICSI müssen Sie sich dann noch in unser ‚Mutterhaus’ nach Saarbrücken begeben.

Spermiogrammuntersuchungen für die Männer stehen Ihnen ab dem 2. Quartal 2008 dann auch in Kaiserslautern zur Verfügung. Adresse Telefonnummer und Anfahrtsmöglichkeit der neuen reproduktionsmedizinischen Praxis finden Sie unter Kontakt

 

MÄRZ 2007

FEBRUAR 2007

Bundesverfassungsgericht (BVG) urteilt unfassbar unzeitgemäß und an den gesellschaftlichen Gegebenheiten vorbei!

Ungewollt kinderlose Unverheiratete bleiben benachteiligt!
Wer das Gegenteil erwartet hatte, wurde eines ‚Besseren’ belehrt. Immerhin ganz klar mit 7:1 Richterstimmen hat der 1. Senat des BVG „für Recht erkannt“, das es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dass Unverheiratete von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen bleiben, wenn sie Anspruch auf den derzeit gewährten 50%igen Anteil der Behandlungskosten, der Verheirateten Paaren zusteht, erheben wollen.

Und dies, obwohl sie ebenso wie die Verheirateten in der GKV versichert sind und ihre Beiträge bezahlen.

Erschreckend dabei die an den Tatsachen vorbeigehende Einstellung, ungewollte Kinderlosigkeit stelle keinen ‚Krankheitszustand’ dar.
Eine gründlicherere Beratung wäre hier dringend notwendig gewesen.

Da wir es treffender nicht ausdrücken können, zitieren wir zu dieser Entscheidung die Kommentatorin der Saarbrücker Zeitung: „Ein wenig erinnert das BVG an die katholische Kirche: Vom Zeitgeist lassen sich die Karlsruher Richter in Ihren Entscheidungen keinesfalls beeinflussen. So sendet das Urteil zur künstlichen Befruchtung (natürliche Befruchtung in künstlicher Umgebung – Anm. d. Red.) aus familienpolitischer Sicht gleich mehrere bedenkliche Signale aus. Das BVG definiert Familie konservativ: Familie ist nicht dort, wo Kinder aufwachsen, sondern dort, wo Eltern miteinander verheiratet sind. Die Richter räumen freimütig ein, dass unverheiratete Paare bei der Kostenregelung für eine künstliche Befruchtung (natürliche Befruchtung in künstlicher Umgebung) gegenüber Eheleuten benachteiligt werden – und halten die Ungleichbehandlung für gerechtfertigt. Sie ignorieren, dass die Ehe heute nur eine von mehreren Lebensformen ist. 2,5 Millionen Lebensgemeinschaften waren 2005 laut Statistischem Bundesamt in Deutschland ohne Trauschein. Die Eltern von einem Drittel aller Kinder, die 2005 geboren wurden, waren nicht verheiratet. Die Ehe ist auf Lebenszeit angelegt, sagen die Richter. Eine Behauptung, die angesichts der Scheidungsraten angreifbar ist. Die Ehe bietet Kindern mehr Rechtssicherheit, sagt das Gericht. Dabei sorgt das reformierte Kindschaftsrecht inzwischen für die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder. Die Bundesverfassungsrichter messen mit ihrer Entscheidung überdies dem Wunsch vieler Paare nach Kindern keinen besonderen Stellenwert bei. Sie ignorieren den dramatischen Geburtenrückgang im Land, wenn sie absegnen, was die Politik vor langer Zeit beschlossen hat und auch nicht ändern möchte: Ehepaare genießen Privilegien. Nur sie werden bei dem Versuch, durch eine kostspielige künstliche Befruchtung (natürliche Befruchtung in künstlicher Umgebung) ein Kind zu bekommen, finanziell unterstützt. Wer in der Bundesrepublik Pflichten hat, hat noch lange keine Rechte. Auch diese Einschätzung vieler Bundesbürger bestätigen die Richter mit ihrem Urteil, das die Ungleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften zementiert. Denn wer beispielsweise mit seinem Partner ohne Trauschein zusammenlebt, muss ihn bei Bedarf auch finanziell unterstützen – wie in der Ehe. Die Politik, der das BVG letztlich den schwarzen Peter zugeschoben hat, müsste endlich für völlige Gleichbehandlung sorgen. Doch beim Thema künstliche Befruchtung (natürliche Befruchtung in künstlicher Umgebung) ist das Signal erneut deutlich: Es geht ums Geld und nicht um die Kinder.“
Wir denken: als betroffenes Paar würden wir daher die entsprechenden politischen Stellen auf landes- und bundespolitischer Ebene schriftlich über unseren Unmut und unsere Erwartungen in Kenntnis setzen – wer gehört werden will, muss sich Gehör verschaffen!

Nur, wenn die Politik aus dem Munde Betroffener erfährt, dass sie handeln muss (ggf. auch aus Angst vor den Konsequenzen), hat sie einen Grund zu handeln; anderenfalls könnte sie irrigerweise davon ausgehen, dass akzeptiert ist, was zu keinem Widerspruch führt!

 

 

Januar 2007

Neue Richtlinie Der Ärztekammer Des Saarlandes

Nun ist es soweit und uns liegt die neue „Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ der Ärztekammer des Saarlandes immerhin schon vom 21. November 2006 endlich schriftlich vor! Sie hinterlässt den Eindruck, dass das Saarland die Zeichen der Zeit offensichtlich erkennt UND formuliert. War es doch schon dem Saarland zu verdanken, dass es verschiedene politische Vorstöße gab, das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 und seine einschneidenden negativen Folgen für die Betroffenen wieder rückgängig zu machen (leider hängt das Vorhaben, von unserer Regierung politisch so gewollt, immer noch in Berlin fest), so wird hier nun mutig ausgesprochen, dass das Embryonenschutzgesetz – mittlerweile fast 19 Jahre alt (!) – einer Modifikation, angepasst an die veränderten wissenschaftlichen Erkenntnisse, bedarf. In der Hoffnung, dass sich dies herumspricht und auch höheren Orts gehört und umgesetzt wird, kann man sich derzeit bei den Verfassern für ihre weitsichtigen und zeitgemäßen Formulierungen nur bedanken. Den Wortlaut einsehen können Sie unter ‚Download’.

Dezember 2006

VORANKÜNDIGUNG Februar 2007: 20 Jahre IVF-Kinder SAAR

Anfang Februar 2007 wird das erste „IVF-Kind“ des Saarlandes, dessen Eltern sich in unserer Praxis erfolgreich behandeln ließen, 20 Jahre alt!

Wir finden: das ist ein Grund zu feiern, denn ihm sind seit damals noch tausende andere gefolgt.

In den vergangenen Jahren wurde viel dazugelernt, diagnostische und vor allem auch therapeutische Maßnahmen haben sich zunehmend verfeinert.

Trotz Embryonenschutzgesetz und  anderer gesetzlicher Regelungen, wie z.B. dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), dass nachweislich das Bevölkerungswachstum unseres Landes zusätzlich gebremst hat, brauchen wir uns – auch international – nicht zu verstecken. Und dabei haben wir niemals vergessen, die menschliche Seite, die persönliche Zuwendung und die emotionale Wahrnehmung unserer Patienten im Augen zu behalten.

Einen Abriss dieser spannenden und auch aufregenden Zeit mit all seinen vergangenen aber auch zukünftigen Entwicklungen wird ein hochkarätig besetztes „Jubiläums-Symposium“, mittlerweile unser 6. jährliches Ärztesymposium, am 09.02.2007 widerspiegeln. Wir freuen uns.

Oktober 2006

Ab 01. September 2006 im Saarland NEU geregelt: Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für „künstliche Befruchtung“!

Nach langer Zeit wird nun endlich ein uralter Zopf abgeschnitten, an dem man sich im Lande noch krampfhaft festgeklammert hatte. Bis dato wurde die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) von der Beihilfe mit der Begründung deshalb NICHT mitgetragen,  weil es sich bei dieser Therapie um eine „experimentelle Methode“ handele!? Triebfeder waren hierbei wohl eher pecuniäre Gründe, als tatsächlich gegebenes medizinisches Wissen!

Der Erlass des Innenministeriums des Saarlandes legt nun endlich fest, dass Aufwendungen für eine „künstliche Befruchtung“ – unabhängig von der angewendeten Methode (IUI, IVF, ICSI) – einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel bei Verheirateten zu 50% beihilfefähig sind.

Daneben wird sich vollständig an die Regelungen des § 27a des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für „künstliche Befruchtung“ angelehnt. D.h., es gelten die Regeln wie für normal gesetzlich versicherte Patienten, wie Altersgrenzen Frau und Mann, Anzahl der Versuche, Erfolgaussicht und Ehelichkeit, bis auf die Vorlage eines Behandlungsplanes - dieser entfällt.

Behandlungen, die VOR dem 01.09.2006 begonnen wurden, sind nur nach der alten Regelung beihilfefähig.

Mai 2006

Das Bundessozialgericht (BSG) hat ICSI-Indikation festgezurrt

Das BSG hat einen Fall nun endgültig entschieden, bei dem festgestellt wurde, dass ein Anspruch auf „künstliche Befruchtung“ mittels ICSI nur bei schwerer männlicher Fertilitätsstörung  besteht. Zwar sei es theoretisch denkbar, dass auch eine weibliche Fertilitätsstörung eine Indikation für eine ICSI darstellen könnte. Dazu müsste sich aber anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellen lassen, dass ICSI wesentliche Vorteile gegenüber der grundsätzlich indizierten In-Vitro-Fertilisation (IVF) bietet.

In diesem Fall wurde offensichtlich auch EIN fehlgeschlagener Versuch mittels IVF nicht als „andere Gegebenheiten“ entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer gewertet!

Sehr interessant und wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Feststellung, die von Fachkreisen schon lange propagiert wird, dass eine IVF einerseits und eine ICSI andererseits in sich unterschiedliche Behandlungsmethoden darstellen, also die IVF kein „Minus“ von ICSI darstellt!

Diese Erkenntnis ist insofern von Bedeutung, als dass ein immer wieder von (besonders privaten) Krankenversicherern vorgetragener Versuch, bei Vorliegen einer ICSI-Indikation auf Seiten des Mannes nach einer möglicherweise daneben bestehenden IVF-Indikation auf Seiten der Frau zu suchen, um dann Teilleistungen der ICSI-Behandlung auf eine andere Versicherung abzuwälzen, keine rechtliche Grundlage hat!

27. März 2006

Offener Brief an die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

Niedrigste Zahl von Neugeborenen in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
die Nachricht über den dramatischen Rückgang der Geburtenrate im Jahre 2005 ist uns allen bekannt und Anlass zu großer Sorge.

Leider muss ich feststellen, dass sich die Voraussagen unseres Verbandes zur Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bestätigt haben.

Wir hatten bereits im Jahre 2004 darauf hingewiesen, dass die Neufassung des § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) im Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) mit Wirkung zum 1. Januar 2004 durch die Einführung eines relativ hohen finanziellen „Eigenanteils“ für die betroffenen Kinderwunschpaare einen entscheidenden Einfluss auf die zu erwartende Geburtenrate in Deutschland nehmen wird. Es ist für uns deshalb nicht überraschend, dass gerade das Jahr 2005 einen so hohen Rückgang an Geburten in Deutschland aufweist, da für das Jahr 2005 erstmalig die Auswirkungen der GMG-Neuregelung zu erwarten waren.

Wie vorausgesagt, ist es zu einem drastischen Rückgang (50%) bei der Inanspruchnahme der Methoden der Künstlichen Befruchtung durch gesetzlich Versicherte gekommen. Daraus resultiert ein entsprechendes Minus an Geburten, da gegenüber den Vorjahren Kinder fehlen, die in Folge solcher Behandlungen geboren werden.

Ein Geburtenrückgang um ca. 10.000 Kinder nach „Künstlicher Befruchtung“ war von unserem Verband für das Jahr 2005 prognostiziert worden. Und tatsächlich beträgt der Geburtenrückgang in 2005 nicht nur etwa 10.000 Kinder, wie der Durchschnitt der Jahre davor, sondern etwa 20.000 Kinder, also das Doppelte.

Der Grund für den Rückgang von Geburten nach einer Kinderwunschbehandlung ist die finanzielle Belastung der Paare mit einem 50 %-igen Eigenanteil an den Behandlungs- und Medikamentenkosten, die für viele Paare untragbar ist. Unsere Hinweise auf die zu erwartende Entwicklung wurden leider von den politischen Entscheidungsträgern nicht ernst genommen.

Die Behandlungsmethoden der sog. Künstlichen Befruchtung leisten einen wichtigen Beitrag zur Bevölkerungsentwicklung. Das kann man an den statistischen Daten anderer Länder wie z. B. Frankreich und Dänemark sehen, wo pro Frau viel mehr Kinder geboren werden als in Deutschland. Gerade in diesen Ländern werden pro Kopf der Bevölkerung signifikant mehr Behandlungsmaßnahmen der Künstlichen Befruchtung durchgeführt und eben auch Kinder danach geboren.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, es muss dringend gehandelt werden, damit sich die dramatische Entwicklung nicht weiter fortsetzt. Die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland hat Interesse an der Steigerung der Geburtenrate und kommt daher auch an einem Interesse an Kinderwunschbehandlungen nicht vorbei. Die Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen mit den Methoden der sog. Künstlichen Befruchtung muss für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in einem zumutbaren finanziellen Rahmen möglich sein. Helfen Sie den Paaren, die sich bereits bewusst für ein Leben mit Kindern entschieden haben durch eine entsprechende Änderung der Eigenanteilsregelung des § 27a SGB V. Die Familien mit Kindern sind das Rückgrat und die Zukunft unseres Landes!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Michael Thaele
- 1. Vorsitzender –
stellvertretend für den Vorstand und die Mitglieder des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ)

15. Februar 2006

Bedauerlicherweise gibt es eine weitere Verschlechterung der GKV-Leistung für Kinderwunschpatienten zu vermelden!
Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ hat eine Änderung der ‚Richtlinien über künstliche Befruchtung’ beschlossen, die ab sofort rechtsgültig ist und vorsieht, dass es nun eine festgelegte, in keinem Falle mehr zu überschreitende Höchstzahl an Behandlungszyklen im ‚Reproduktionsfall’ gibt! Der Reproduktionsfall ist dabei die Gesamtheit aller Behandlungsmaßnahmen zur Erreichung einer Schwangerschaft.

Das heißt im Klartext, dass die bisherige Regelung nun nicht mehr gilt, bei der nach einer Fehlgeburt bei klinischer Schwangerschaft, die durch eine Insemination, eine IVF, oder eine ICSI entstanden war, wieder bei Null zu zählen begonnen wurde!

Zukünftig wird nur der Therapiezyklus, der zur klinischen Schwangerschaft und in Folge zum Abort geführt hat nicht mehr gezählt, die gesetzlich festgelegte Gesamtzahl, der von der GKV zu 50% unterstützten Behandlungsversuche ohne Schwangerschaft, bleibt aber unverändert.

Es wird nicht, wie selbstverständlich, der Eintritt einer Schwangerschaft als Erfolg der Behandlung gewertet, sondern der Eintritt einer Geburt! Und dies, obwohl klar ist, dass die Maßnahme der Kinderwunschbehandlung selbst niemals für eine Geburt verantwortlich sein kann, sondern nur für den Eintritt einer Schwangerschaft!

Was dabei besonders fassungslos macht, ist die zynische Begründung, die das Bundesministerium für Gesundheit (Frau Schmidt) verlautbaren lässt: „Der Eintritt einer Schwangerschaft könne kein Selbstzweck sein“, und „so würden die Behandlungen zu (einer nicht hinzunehmenden) Endlosschleife führen“!!!

Hier wird eindringlich vor Augen geführt, mit welchem Einfühlungsvermögen in die Leiden der Betroffenen einerseits und mit welcher Fähigkeit, verantwortungsbewusst die Aufgaben der Politik zu erfüllen (ständig rückläufige Geburtenzahlen) andererseits, unsere „Volksvertreter“ gesegnet sind!

01. Januar 2006

Ganz frisch steht nun ein zusätzliches Instrument zum noch schnelleren Informationsfluss zwischen der Praxis und den Patienten, die eine Handy-Nr. hinterlassen haben, zur Verfügung! Das SMS-TOOL.

Zukünftig können wir so auf dem kürzesten Wege wichtige und/oder dringende personenbezogene Nachrichten direkt an die Patienten weiterreichen (z.B. Ergebnisse von Blutuntersuchungen, oder eine dringende Korrektur von Vorgaben aus der laufenden Therapie etc.). Ein Zeit raubender persönlicher Telefonkontakt kann entfallen.

Dezember 2005

Immer wieder trifft man auf ihn: den "schwierigen Fall"! D.h., wiederholte Therapieversuche führen nicht zum ersehnten Erfolg, das Alter läuft einem einfach davon, oder die Befruchtungsrate lässt zu wünschen übrig... Wir wissen, dass schon bei Frauen unterhalb von 35 Jahren ca. 25 % aller Eizellen und sogar 38 % aller frühen Embryonen, die zum Embryotransfer zur Verfügung stehen, Chromosomenfehlverteilungen in sich tragen. Bei einer 40-jährigen Frau betrifft dies schon 50 bis 70 % aller Eizellen! Wenn schon der "Lebensbauplan" in den Eizellen einen Fehler hat, ist klar, dass hier später i.d.R. eine Einnistung und der Eintritt einer Schwangerschaft nicht möglich ist. Das dumme: der Eizelle ist ein Defekt von Außen nicht anzusehen.

Doch nun die gute Nachricht!! Wir können ab sofort eine in seinem Umfang in Deutschland derzeit einzigartige Möglichkeit anbieten, Eizellen, noch bevor sie Embryonen geworden sind, auf einen ggf. bestehenden Chromosomendefekt zu untersuchen! Dann werden später nur noch Embryonen transferiert, die aus chromosomal gesunden Eizellen entstanden sind!

Die Methode der so genannten POLKÖRPERDIAGNOSTIK. Das Neue daran: es ist uns möglich dabei den gesamten Chromosomensatz und nicht nur 5-6 einzelne Chromosomen, so wie bisher üblich, zu untersuchen. In ausgewählten Fällen also ein viel versprechender Weg, das erhoffte Ziel doch noch zu erreichen!

21. September 2005

Nun ist es amtlich: Die bisherige Ansicht der Privatversicherer, dass ihre Pflicht und Schuldigkeit mit der Kostenübernahme für ein Kind im Rahmen der Kinderwunschbehandlung (beim so genannten Verursacherprinzip) mit Erreichen einer Geburt damit ein für alle Mal getan sei, trägt ab jetzt nicht mehr! Lesen Sie selbst...

MÄRZ 2007

Ab dem 14. März haben wir nun noch eine weitere Verbesserung des Service für Patienten im "Randbereich" unseres Einzugsgebietes im Angebot!

Wir kommen Ihnen entgegen: Wie Sie vielleicht wissen, bieten wir zur umfassenden Aufklärung unserer Patienten bzw. derjenigen, die es noch werden wollen, regelmäßig wiederkehrende Informationsabende in unserem Mutterhaus in Saarbrücken an.
Diese umfassen die Inhalte, Diagnostik, genaue Durchführung aller in Frage kommenden Therapien, Nebenwirkungen, gesetzlichen Hintergründe und Kosten einer möglichen Kinderwunschbehandlung.
Das Wort wirkt gut, das Bild wirkt besser – am Besten bleiben die Eindrücke bestehen, wenn Wort und Bild kombiniert werden.

Daher werden in erster Linie gut verständliche Filme und Fotos gezeigt, ein offener Blick hinter die Kulissen unserer Laborarbeit gewährt und hier und da kann auch durchs Mikroskop geschaut werden mit der Möglichkeit, faszinierende und vielfach wohl noch nie erfahrene Eindrücke zu gewinnen!
Auch Gelegenheit, Fragen zu stellen gibt es jederzeit, denn – es sollen keine Fragen offen bleiben.
Damit Sie uns leichter erreichen können und sich einen Teil der Anfahrt ersparen können, bieten wir diese Informationsabende nun auch noch zusätzlich in MERZIG (SHG-Klinik) und in KAISERSLAUTERN (Westpfalz-Klinikum) immer Mittwochs am Abend zwischen 18:00 und 20:00 Uhr für Sie an.
Hier auf der Homepage können Sie unter Informationsabende den jeweiligen Terminkalender und die Anfahrtsskizzen zu den Vortragsorten in Merzig und Kaiserslautern herunterladen.
Bitte vergessen Sie nicht, sich anzumelden, damit Ihnen ein Sitzplatz sicher ist.